Es ist ein Menschenrecht, über die eigene Fortpflanzung zu bestimmen, argumentieren Befürworter des Social Egg Freezings – und der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stimmt ihnen zu. “Der Wunsch, ein Kind zu haben und daher eine natürliche oder medizinisch unterstützte Methode der Fortpflanzung zu verwenden, ist Teil des Privatlebens und damit ein Grundrecht”, steht in der Begründung des VfGH, warum das Fortpflanzungsmedizingesetz reformiert werden muss. Anstoß für das Verfahren war der Antrag einer Frau, die das Einfrieren ihrer Eizellen aus privaten Gründen ermöglichen wollte.