Wegen der strafrechtlichen Verfolgung einer Investigativjournalistin hat der beim Europarat angesiedelte Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) das autokratisch regierte Aserbaidschan verurteilt. Die Straßburger Richter befanden heute, dass Aserbaidschan gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe, insbesondere gegen die Meinungsfreiheit und das Recht auf ein faires Verfahren.
Die 1976 geborene Klägerin war 2014 und 2015 in ihrer Heimat Aserbaidschan wegen mehrerer Straftaten angeklagt worden. Ein Gericht der früheren Sowjetrepublik verurteilte sie schließlich wegen Steuerhinterziehung und illegaler unternehmerischer Tätigkeit, weil sie für ausländische Medien ohne entsprechende Akkreditierung gearbeitet hatte.
12.000 Euro Entschädigung
Die Journalistin hatte den EGMR angerufen und geltend gemacht, dass es keine gesetzliche Pflicht zur Akkreditierung für Journalisten und Journalistinnen gebe, auch nicht für jene, die mit ausländischen Medien zusammenarbeiten. Sie habe daher nicht wissen können, dass ihre freiberufliche Tätigkeit strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde.
Zudem warf sie der Justiz ihrer Heimat vor, die Anschuldigungen konstruiert zu haben, um sie an investigativer Berichterstattung zu hindern. Aserbaidschan wurde dazu verurteilt, der Klägerin 12.000 Euro Entschädigung und 4.000 Euro für Verfahrenskosten zu zahlen.