Mehrere Änderungen am ORF- und ORF-Beitrags-Gesetz haben gestern den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert. Die Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich u.a. darauf verständigt, das Anhörungsrecht der Landeshauptleute vor der Bestellung von ORF-Landesdirektoren abzuschaffen.
In Sachen ORF-Beitrag gibt es Änderungen für Betriebe mit mehreren Standorten. Die Anzahl der von Unternehmen zu entrichtenden ORF-Beiträge ist künftig allein von der Lohnsumme abhängig und nicht mehr davon, wie viele Betriebsstätten existieren.
Davon profitieren über 20.000 Betriebe, sagte NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter laut Parlamentskorrespondenz. Für den ORF bedeute das wiederum Mindereinnahmen in Höhe von ca. zehn Millionen Euro.
Gebührenbefreiung für einkommensschwache Haushalte
Die drei Parteien einigten sich auch darauf, bestehende Gebührenbefreiungen für einkommensschwache Haushalte abzusichern. Ohne eine Novelle hätten 15 Prozent der gegenwärtig von der Haushaltsabgabe befreiten Haushalte ab 2026 den ORF-Beitrag leisten müssen, sagte SPÖ-Verfassungssprecherin Muna Duzdar. Das werde verhindert, indem der Wohnaufwand auch über das heurige Jahr hinaus als Abzugsposten für die Befreiungsgrenze herangezogen werde.
Abgewendet wurde, dass bei Bezahlung der Haushaltsabgabe mit Erlagschein die gesamte Jahresgebühr auf einmal beglichen hätte werden müssen. Die neuen Beitragsregelungen sind auf zwei Jahre (bis Ende 2027) befristet.
Laut Staatssekretärin Michaela Schmidt (SPÖ) will die Regierung 2026 einen Diskussionsprozess über eine Gesamtreform des ORF starten.